- Mittels z.T. aufwändiger Artenhilfsprogramme werden Populationen in Deutschland bzw. ganz Europa seltener und stark
gefährdeter Pflanzenarten erhalten, ihre Standorte wieder
hergestellt und die Bestände regeneriert. Dies erfolgt(e) in
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Naturschutzbehörden, dem
Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG,
Förder- und Fachbildungszentrum Zwickau und Wurzen), der Thüringer Landesanstalt für
Umwelt und Geologie sowie in Nordbayern der Regierung von
Oberfranken.
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- In Sachsen werden die Projekte im Rahmen der
Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" (RL NE) durchgeführt und aus Mitteln
des Entwicklungsprogrammes für den ländlischen Raum im Freistaat
Sachsen (EPLER) kofinanziert. Durch Faltblätter, Publikationen und Vorträge, aber
auch anhand der Erhaltungs- und Vermehrungskulturen im Arktisch-Alpinen-Garten Chemnitz wird die Öffentlichkeit mit den
Natur- und Artenschutzbestrebungen vertraut gemacht.
1. Artenschutzprojekte in
Sachsen
Ein im Jahr 2016 begonnenes Projekt "Entwicklung und Erhalt der Populationen von FFH- und
Rote-Liste-Arten der Bärlappe und Farne sowie ihrer
Begleitgesellschaften in FFH-Lebensraumtypen in Sachsen" umfasste
folgende Schwerpunkte:
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2. Die Kuhschelle Pulsatilla vulgaris in
Sachsen
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3. Artenschutzprojekte
für Woodsia ilvensis
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- • Erhaltung und
Regenerierung des letzten Vorkommens von Woodsia ilvensis in
Thüringen
- Laufzeit:
2024–2028
- Bewilligungsbehörde/Begleitendes
Fachamt:
- Stiftung Naturschutz
Thüringen
- Zuständige
Umweltbehörde: UNB Landratsamt Saale-Orla-Kreis Schleiz
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- • Artenschutzprojekt
zur Erhaltung und Regenerierung von Woodsia ilvensis im
Höllental bei Lichtenberg in Oberfranken
- Laufzeit:
2025 / aller zwei Jahre
- Bewilligungsbehörde/Begleitendes
Fachamt:
- Regierung von Oberfranken,
Sachgebiet 51, Bayreuth
- 4. Aktuelles Projekt in Sachsen
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- •
Dokumentation gefährdeter Pflanzenarten in Sachsen und
Maßnahmen zu ihrem Erhalt
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"Maßnahme zur Sicherung der natürlichen
biologischen Vielfalt" (Richtlinie "Natürliches Erbe")
- Laufzeit:
2025–2029
- Bewilligungsbehörde:
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Zwickau
- Zuständige
Umweltbehörde:
Untere Naturschutzbehörden und
Landratsämter der einzelnen Landkreise
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Eine spezielle Vermehrungsanlage dient zum
Heranziehen der am Naturstandort selten gewordenen Farne.
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Aus der generativen Vermehrung stammende Pflanze von Asplenium
adulterinum
für Wiederbesiedlungszwecke.
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Der Dornige Schildfarn bei
Wildenfels, Südwest-Sachsen, üppige Stöcke nach Regenerierung der
Population und
regelmäßiger Pflege des Standortes.
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Die
Farn-Hybride Asplenium x poscharskyanum hat ihr einziges deutsches
Vorkommen bei Zöblitz im Erzgebirge, an dem Ort, der zugleich den locus classicus
darstellt.
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Eine in Erlenbruchwäldern und Torfmoosmooren vorkommende,
jedoch bereits vielerorts erloschene Farnart ist der Kamm-Wurmfarn.
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Der Alpen-Flachbärlapp ist eine der seltensten Pflanzenarten
Sachsens. Gegenwärtig sind nur noch wenige Vorkommen im mittleren und
westlichen Erzgebirge bekannt.
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Woodsia ilvensis, der Rostrote bzw. Südliche
Wimperfarn, gilt in Mitteleuropa als ein Eiszeitrelikt, welches stark
gefährdet ist. Die Art ist in Sachsen bereits ausgestorben. In Thüringen
ist von den ehemals 8 bekannten Vorkommen nur noch eines vorhanden.
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Der Kuhschelle Pulsatilla vulgaris besitzt in
Sachsen nur noch ein einziges Vorkommen.
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